Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 5,3, in FR AD Werder die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ergab 129 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee Vordruck Anhörung

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