Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder mit 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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