Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 2, Höhe RTK Buckautal km 39,7, FR Hannover wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 136 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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