Bei einer Geschwindigkeit von 175 km/h wurde der erforderliche Abstand von 87,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2, in Höhe km 183,2, Gemarkung Wendeburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,50 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Peine übersandte Vordruck Zeugenanhörung
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