Bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h wurde der erforderliche Abstand von 51,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2, km 172,9, RF Hannover, Gemarkung Schwülper nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung mit Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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