Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 07.11.2015 auf der BAB 2, km 3,4, in Fahrtrichtung Hannover, außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Das Messergebnis mit Messgerät ES3.0 betrug 157 km/h Bußgeld: 145,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs.2 BKatV, § 25 Abs. 2a StVG
Zentrale Bußgeldstelle Gransee erließ Bußgeldbescheid
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