Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 2, km 40,0, in FR AS Ziesar  um 12 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 40,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung mit Anhörung

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