Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, km 7,2, in FR Hannover am 31.01.2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Einseitensensor durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Messgerät ES3.0 wurden 161 km/h mit Beweisfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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