Bei einer Geschwindigkeit von 148 km/h wurde der erforderliche Abstand von 79,050 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2 , km 79,050, Richtungsfahrbahn Hannover, Landkreis JL/Gem. Hohenwarthe nicht eingehalten. Der Abstand betrug 30,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung-Video-Band-Aufzeichnung mit Frontfoto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen
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