Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, km 79,050, Richtungsfahrbahn Hannover, Landkreis JL/ Gemeinde, Gem. Hohenwarte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 86 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Video-Band-Aufzeichnung mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen
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