Bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h wurde der erforderliche Abstand von 48,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2 , km 79,050, Richtungsfahrbahn Hannover, Landkreis JL/Gem. Hohenwarthe nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Abstandsmessung mit Video-Band-Aufzeichnung mit Frontfoto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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