Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, bei km 327.94, in FR AD Kreuz Uckermark die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 130 km/h durch Lasermessung mit PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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