Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 19.05.2015 auf der BAB 20, km 327,94, in Fahrtrichtung Uckermark-Kreuz, außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Lasermessung, Messgerät PoliScan Speed 130 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular: Anhörung

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