Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 20, zw. AK Wismar u. AS Wismar Mitte, i.H. Zeichen 448, Rifa Lübeck um 31 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden 161 km/h, Beweismittel: Lichtmessverfahren, mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Formular Anhörung
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