Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 20, zw. AK Wismar u. AS Wismar Mitte, i.H. Rosenthalgraben, Rifa Lübeck . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 76 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lichtmessverfahren mit Foto 156 km/h
Verstoß gegen: § 18 Abs. 5, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Vordruck Anhörung
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