Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 135 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 3 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandt.
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