Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 15.02.2016 in Mainstockheim, auf der BAB A 3, Abs. 480, km 2,0 Richtung Nürnberg, außerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor, ES3.0 170km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular: Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.
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