Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 19.03.2016 auf der BAB 24, km 232,6, in FR Hamburg um 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Lasermessung, PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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