Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 08.01.2016 in Kirchheim auf der BAB 4, km 364,250, Kirchheim – Dresden außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Lasermessung 126 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular: Anhörung im Bußgeldverfahren

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