Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 24, km 212,580,Höhe AS Neuruppin-Süd, in FR Hamburg Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Beweisfoto 76 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
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