Bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h wurde der erforderliche Abstand von 61,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 24, Richtung Berlin, in Höhe km 13,348 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Anhörung
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“