Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 25, in Höhe km 0,6, OT.-Nr. 612, in Richtung Westen um 16 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet Festgestellt wurden 96 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung
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