Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 121 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die eingesetzte Geschwindigkeitsmessanlage dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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