Bei einer Geschwindigkeit von 136 km/h wurde der erforderliche Abstand von 68,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 3, bei km 51,7, Gem. Fernthal, FR Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 31,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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