Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 21.01.2016 in Elz, auf der BAB 3, km 99,930, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur um 35 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: X Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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