Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 13.10.2015 in Osnabrück, auf der BAB 33, km 64,110, RF Diepholz, außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO ES 3.0 112 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldstelle Oldenburg übersandte Formular: Zeugenfragebogen
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