Bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h wurde der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 4, FR Aachen-Dresden, bei km 71,25 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 5,70 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Bußgeld: 240,00 € ,2 Monate Fahrverbot, 2 Punkte

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs. 2a StVG,§ 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen erließ Bußgeldbescheid

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