Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 25.02.2016 auf der BAB 4, Hermsdorf, Dresden – Frankfurt, km 152,037 um 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingleitet. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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