Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 18.12.2015 áuf der BAB 4, in Kirchheim, km 364,250 ,Kirchheim – Dresden außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden durch mit Lasermessgerät 130 km/h. Beweismittel Messprotokoll, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldstelle Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular: Zeugenfragebogen.
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