Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 4, Jena Richtung Dresden, in Höhe km 170,760, 2. Überholspur um 37 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 117 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Thüringen

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