Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 2. Überholspur . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Piezomessung mit Foto 104 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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