Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, km 102.5, Fahrtrichtung Dresden – Aachen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 54 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 134 km/h
Verletzte Vorschriften: §§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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