Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 4, km 62,3, Gem. Görlitz, FR Dresden, i H. PWC “Löbauer Wasser. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed mit Frontfoto 135 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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