Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 30.11.2015 in Duisburg, auf der BAB 40, FR Essen, außerhalb geschlossener Ortschaften um 51 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 151 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Duisburg übersandte Formular: Anhörung im Bußgeldverfahren
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