Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 42, Duisburg, km 16.295, FR DO mit 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Duisburg übersandt.
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