Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 44, im Bereich von km 49,05, Aachen – Dresden um 12 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Schriftliche Verwarnung mit Erhebung von 20,00 € Verwarnungsgeld übersandt. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO ES3.0 mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz

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