Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 09.03.2016 in Hagen, auf der BAB 45, km 30,180, Fahrtrichtung Frankfurt, außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessung 102 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Bußgeldstelle Hagen übersandte Formular: Fragebogenn zur Fahrerermittlung
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