Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 61, km 177,550, Gem. Grafschaft, FR Köln die erlaubte Geschwindigkeit am 02.11.2015 überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 131 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Einseitensensor ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 31 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.6. BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer
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