Bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h wurde der erforderliche Abstand von 56,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 61, bei km 217,700, in der Gemeinde Plaidt, FR Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung mit Film,Bild festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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