Der erforderliche Abstand wurde auf der BAB 61, bei km 266,900, in der Gemeinde Liebshausen, Fahrtrichtung Ludwigshafen nicht eingehalten. Bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h wurde statt des nötigen Abstandes von 62,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 21,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung mit Film/Bild festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“