Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 16.03.2016 in Engelsbach auf der BAB 661, km 336,778, FR Engelsbach außerhalb geschlossener Ortschaften um 82 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Sensormessung 152 km/h, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Offenbach am Main übersandte Formular: Anhörung im Bußgeldverfahren

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