Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, linke Spur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Traffipax TraffiStar S 330 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 133 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Zeugenfragebogen
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