Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Scheinfurt, bei km 21,5 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 120 km/h mit Piezomessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung
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