Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 72, bei km 27,8, Fahrtrichtung Hof – Leipzig um 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 125 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES8.0.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Vordruck Anhörung
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