Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 09.02.2016 in Eberstadt-Hölzern, auf der BAB 81, km 529,399, Stuttgart-Würzburg, außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Lasergerät PoliScan Speed 125 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular: Zeugenfragebogen
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