Bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 9, bei km 138,450, RF München, Bad Dürrenberg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung mit Videobandaufzeichnung mit Frontfoto festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen
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