Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, bei km 38.1, in FR Leipzig mit 26 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor dokumentierte mit Beweisfoto 146 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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