Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 9, bei km 38.1, in FR Leipzig wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 107 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung Einseitensensor, Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Formular Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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