Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, bei km 38.1, in FR Leipzig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 120 km/h, 170 km/h mit Einseitensensor mit Beweisfoto . Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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