Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 19.12.2015 auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, km 177,5 außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Lasermessung 151 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular: Zeugenfragebogen
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